Familien-Vans.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter für die Miete von Fahrzeugen. Mit der Anfrage über die Webseite akzeptiert der Mieter diese AGB.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Die auf der Website angegebenen Preise sind Richtpreise und können je nach Saison und Verfügbarkeit variieren. Der endgültige Mietpreis wird im schriftlichen Angebot festgelegt. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot festgelegten Bedingungen.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Er muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die geltenden Verkehrsregeln einhalten. Das Fahrzeug darf nicht für gesetzwidrige Zwecke verwendet oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

5. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs durch den Mieter entstehen. Für vom Mieter verursachte Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter im vollen Umfang. Eine Haftungsreduzierung kann je nach Angebot vereinbart werden.

6. Stornierung

Die Bedingungen für eine Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter werden im individuellen Angebot geregelt. Es können Stornierungsgebühren anfallen.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.